Tätigkeitsbereich - Arbeits- und Ausländerrecht
Die Entscheidung, im Ausland zu investieren bzw. bereits bestehende Investitionen zu intensivieren, hängt im großen Maße von den aktuell geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen ab. Das Wissen um das geltende Arbeitsrecht ist somit unbedingt notwendig, um die Durchführung eines Projekts zu gewährleisten und abzusichern. Dies gilt umso mehr in Zeiten der weltweiten Globalisierung. Aufgrund dessen hat sich die arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen zu einem unserer Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt. Wir beraten unter anderem zu folgenden Rechtsfragen:
-Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern.
-Einstellung und Kündigung von leitenden Angestellten.
-Umsetzung von Tarifverträgen.
-Arbeitsprozessrecht.
Unsere Kanzlei übernimmt ebenfalls die Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber einschließlich spezifisch rechtlicher Besonderheiten. Auf dem Gebiet des Ausländerrechts befassen wir uns insbesondere mit der Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer in inländische Unternehmen. Dies umfasst vor allem die folgenden Aspekte:
-Individual- und Kollektivarbeitserlaubnis.
-Erledigung von Formalitäten ausländischer Unternehmen.
-Arbeitsortswechsel von Arbeitnehmern innerhalb eines Unternehmens.
-Erledigung der Verfahren von EU Bürgern.